Liebe Gäste,
hier eine kurze Info nebst Begriffsklärungen zur
Coronaschutz-Verordnung NRW - Übersicht - gültig ab 17.01.2022 bis 09.02.2022
Folgendes gilt für Innen- und Außenbereiche. Die Zugangsregeln gelten nicht, sofern Speisen oder Getränke lediglich abgeholt werden.
Was gilt für Gäste?
1. 2G bedeutet: geimpft oder genesen, also
• geimpft vollständig seit 14 Tagen
• genesen (mind. seit 28 Tagen, maximal seit 6 Monaten ODER länger als 6 Monate + eine Impfung)
2. Ausnahmen von 2G:
• Schüler bis 15 Jahre. Sie brauchen keinen Nachweis. (Ausnahme: Ferien)
Kinder bis Schuleintritt brauchen nie einen Nachweis. (Jugendliche ab 16 Jahren brauchen einen Nachweis, wie Erwachsene).
• Gäste mit einem ärztlichen Attest, das von einer Impfung abrät, (nicht
älter als 6 Wochen) - gilt auch für Schwangere und Stillende. Benötigt
wird zusätzlich ein Test.
3. Zutritt nur für 2G + heißt: geimpft/genesen und getestet
Kein Test ist erforderlich in folgenden Fällen:
• Drei Impfungen sind erfolgt, (geboostert) (auch bei Johnson & Johnson.)
• Geimpft und genesen
Infektion kann vor oder nach Impfung liegen, oder zwischen zwei Impfungen
• Frisch geimpft,
d.h. 2 x geimpft, zweite Impfung mind. 14 aber weniger als 90 Tage alt
• Frisch genesen,
d.h. Genesenennachweis mindestens 27 aber weniger als 90 Tage alt
4. Nachweise zur Immunisierung bzw. Testung
Nachweise müssen nur eingesehen, nicht dokumentiert werden.
Die Identität des Gastes muss im Eingangsbereich geprüft werden, indem man sich den Ausweis des Gastes zeigen lässt. (nicht mehr nur stichprobenartig)
Eine digitale Eingangskontrolle soll laut Coronaschutzverordnung über die CovPassCheckApp des RKI erfolgen.
5. Maskenpflicht
besteht in Innenräumen, außer am festen Sitz- oder Stehplatz. |