Liebe Gäste,
hier die wichtigsten Änderungen ab 01.10.2021 in NRW:
1.
Die Tische in gastronomischen Einrichtungen müssen nicht mehr 1,5 m Abstand haben, eine Plexiglasabtrennung ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Die Maskenpflicht gilt weiter in Innenräumen, wenn der Gast in Bewegung ist.
2.
In Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz musste bislang der nichtimmunisierte Gast einen PCR-Test vorlegen, um Zugang zu haben. Ab 01.10.2021 reicht hier ein Antigen-Schnelltest aus, der höchstens sechs Stunden zurückliegen darf. (Kein Selbsttest!)
3.
Bei Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Schüler unter 16 Jahren brauchen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden und schulpflichtig sind. Da diese Tests in den Ferien nicht stattfinden, brauchen Schüler in den Ferien (11.10. bis 24.10.2021) einen Negativtest, wenn sie nicht immunisiert sind. |